![]() |
||||||||
POLIZEI !!!
AAALSO. Alle Angaben ohne Gewähr, beruft euch nie drauf! Ein Verstoß gegen das RBerG soll ausgeschlossen werden. Begriffe: FE = Fahrerlaubnis FS = Führerschein MPB = Mofaschein FoFE = Fahren ohne Fahrerlaubnis BE = Betriebserlaubnis ABE = allgemeine Betriebserlaubnis OWi = Ordnungswidrigkeit KKR = 50er Roller (45km/h) Mofas dürfen 25km/h schnell fahren, Kleinkrafträder ("50er Roller") 45km/h. 10% schneller werden toleriert. Wessen Roller schneller fährt, sollte beim ersten Mal (als Minderjähriger) mit 30 Sozialstunden rechnen, theoretisch sind bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe möglich. Es gibt jedoch weitere Einschränkungen. F: Ich habe eine MPB und mein Roller fährt 35, was droht mir? A: Es kann zwar sein, dass ein "Grüner" mal ein Auge zudrückt, aber ich würde nicht darauf zählen. Manche verwarnen Dich nur, bei anderen kriegst Du eine Anzeige wegen FoFE. F: Ich habe keine Mofatasche drauf! A: Schlecht! Das scheint zwar auf den ersten Blick harmlos, ist aber dennoch FoFE, d.h. das volle Programm. Sicherheitshalber Tasche drauf! F: Wann muss ich zur MPU? Ist sie wirklich so schwer? A: Wenn Deine Fahreignung in Frage gestellt wird. z.B. wenn Du Kiffst, mit über 1,6%o gefahren bist, zu oft (z.B. mehr als zwei Mal) ohne FE angehalten wurdest etc... Die Durchfallquote wird von verschiedenen Quellen zwischen 50-70% genannt. F: Ich habe einen Sportauspuff mit ABE, will ihn aber ans Mofa bauen. Darf ich das? A: Normalerweise sind Sportauspuffe nur für KKR zugelassen, sprich NEIN. Kostenpunkt dieser OWi (ohne Leistungsveränderung): 50€ und drei Punkte. F: Darf man mit dem Mofa/Roller auf dem Gehweg parken, wenn genug Platz frei ist? A: Genau genommen nicht, aber hier erwägen die meisten "Grünen" und "Blauen" die Vorschrift gegen Behinderung von Fußgängern und Parkplatzsituation, was dazu führt, dass das zu 90% toleriert wird. Genau genommen muss man auf Autoparkplätzen parken. F: Dürfen die "Grünen" meinen Roller Probefahren? A: JA und das ist auch gut so. F: Ich habe meinen Roller gekauft und er läuft zu schnell. Sagen sie was? A: Man gehe von JA aus. Allerdings werden bis zu 20% Zuschlag wegen "Verschleißes der Variomatik" gewährt, also theoretisch bis zu 54km/h bei einem KKR. Falls etwas verändert wurde (z.B. oft bei einem Gebrauchtkauf der Fall) allerdings nur 10%, sprich knapp 50km/h bei einem KKR und 27,5km/h bei einem Mofa. F: Alte Roller dürfen doch schneller fahren, oder? A: Jenachdem. KKR, die vor dem 31.12.02 erstmals in der Verkehr gekommen sind, dürfen 50km/h fahren; DDR-Roller vor dem 28.02.92 60km/h F: Beim Lasern, welche Toleranzen gibt es da? Und beim Nachfahren? A: Normalerweise ist von 3km/h bei Messungen unter 100km/h die Rede und von 3% bei Messungen über 100km/h. Betrifft aber nicht den Gutachter. Er misst km/h-genau. Ein Tipp zum Schluss: abhauen lohnt sich nicht! Man begeht auf der Flucht zuviele Verstöße und sie schnappen dich trotzdem. |
|
|||||||
![]() |